Unsere Praxis behandelt Schultererkrankungen mit der Blankoverordnung
In unserer Praxis bieten wir Ihnen eine umfassende Behandlung von Schultererkrankungen auf Grundlage der Blankoverordnung. Dies ermöglicht es uns, Ihre Therapie individuell und flexibel zu gestalten, ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen. Sobald Sie mit der Blankoverordnung zu uns kommen, nehmen wir uns die Zeit, Sie ausführlich zu beraten und den Ablauf der Behandlung zu erklären. Gemeinsam mit Ihnen planen wir die nötigen Termine und klären die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Sie haben Fragen rund um die Blankoverordnung „Physiotherapie“? Kein Problem. Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie umfassend. Gern können Sie mit uns auch einen Termin für die Erstellung eines Therapieplans vereinbaren, wenn Ihnen schon ein Blankorezept zur Physiotherapie vorliegt.
Nehmen Sie mit unserer Praxis Kontakt auf:
Was versteht man unter einem Blankorezept für Physiotherapie?
Ab dem 01.11.2024 besteht die Möglichkeit, Blankoverordnungen für Diagnosen im Bereich des Schultergelenks auszustellen. Mit einer solchen Verordnung erhält der Physiotherapeut die Befugnis, eigenständig die Art der Behandlung, die Anzahl der Sitzungen sowie die Häufigkeit der Therapie festzulegen. Ebenso übernimmt die Physiotherapiepraxis die wirtschaftliche Verantwortung für die Anzahl und Frequenz der Behandlung. Bisher war dies nur den Haus- oder Fachärzten vorbehalten.
Vorteile der Verwendung von Blanko-Verordnungen in der Physiotherapie
- Flexibilität bei der Therapieplanung: Die Blankoverordnung für Physiotherapie ermöglicht eine schnellere und flexiblere Therapieplanung, da der Physiotherapeut selbstständig entscheiden kann, wie und in welchem Umfang die Behandlung fortgeführt wird. Dies ist immer abhängig vom Therapieerfolg, dem Genesungszustand und der Kooperation des Patienten.
- Zeitersparnis für Patienten und Ärzte.
- Entlastung der Ärzte / weniger Bürokratie
- Optimierung der Behandlungsqualität bei individuellen Krankheitsbildern durch den Physiotherapeuten: Es wird ein Behandlungszeitraum von 3 Monaten festgelegt in dem eine maximale Behandlungsanzahl von i.d.R. 18 Behandlungen durchgeführt werden. Es liegt im Ermessen des Therapeuten die Behandlung zu beenden, sobald die Schulter das gewünschte Bewegungsausmaß zeigt und die Kraftentwicklung für die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag adäquat ist.
- Schnelle Behandlung: Mit einer Blankoverordnung können Sie sofort mit der Physiotherapie beginnen, ohne auf eine spezielle Verordnung warten zu müssen.
- Gestaltungsfreiheit: Wählen Sie selbst, welcher Physiotherapeut Ihre Behandlung durchführt, Ihr Therapeut entscheidet dann, welche Therapien für Ihre Erkrankung an der Schulter den größten Erfolg versprechen.
- Kostenvorteile: Häufig sind die Zuzahlungen niedriger, da die Blankoverordnung direkt vom Arzt ausgestellt wird.
- Gezielte Therapie: Der Physiotherapeut kann auf Grundlage der ärztlichen Diagnose gezielt auf Ihre Beschwerden eingehen.
- Anpassbare Sitzungen: Passen Sie die Häufigkeit und den Abstand der Therapiesitzungen individuell an, um den Heilungsprozess zu optimieren.
Woher bekommen Patienten die Blankoverordnungen für Physiotherapie im Bereich der Schulter?
Arztbesuch
Vereinbaren Sie einen Termin bei einem Arzt, der eine Heilmittelverordnung ausstellen kann (z. B. Hausarzt oder Facharzt, z. B. Orthopäde). Nur ein Arzt oder eine Ärztin mit GKV‑Zulassung (Haus‑ oder Fachärztin/‑arzt) stellt die Blankoverordnung aus — also genau wie bei einer normalen Heilmittelverordnung für Physiotherapie.
Diagnosebesprechung
Erklären Sie dem Arzt Ihr Anliegen und schildern Sie die Beschwerden im Schulterbereich. Der Arzt stellt eine Diagnose, die im Zusammenhang mit einer Schultererkrankung steht (z. B. Rotatorenmanschettenverletzung, Schulterluxation, etc.).
Blankoverordnung anfordern
Bitten Sie den Arzt, eine Blankoverordnung auszustellen. Diese ist im Rahmen der neuen Regelung ab dem 01.11.2024 für bestimmte Diagnosen im Schulterbereich möglich. Auf der Verordnung wird der Vermerk „Blankoverordnung“ im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ vermerkt. Der Arzt gibt zusätzlich den entsprechenden ICD‑10‑Code für die Diagnose ein.
Verordnung an den Physiotherapeuten weitergeben
Geben Sie die Blanco Verordnung innerhalb von 21 Tagen an einen Physiotherapeuten Ihrer Wahl weiter.
Formular: Blanko-Verordnung für Physiotherapie
Es wurde kein neues Formular eingeführt, sie erhalten ein übliches Physiotherapie Rezept mit dem Vermerk „BLANKOVERORDNUNG“ im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“.
Die Ärztin/der Arzt trägt zusätzlich die Diagnosegruppe „EX“ (Erkrankungen der Extremitäten) sowie den passenden ICD‑10‑Code zur Schultererkrankung ein.
Die Felder für die Anzahl der Behandlungseinheiten und die Therapiefrequenz bleiben leer — diese Angaben übernimmt dann die Physiotherapiepraxis.
Für welche Diagnosen gelten die Blankoverordnungen?
Die Blankoverordnung gilt nur bei bestimmten Diagnosen im Bereich des Schultergelenks. Häufige Erkrankungen des Schultergelenks, die mit Blanko-Verordnungen behandelt werden:
- Postoperative Rehabilitation: Schulteroperationen
- Schulterimpingement
- Rotatorenmanschettenriss
- Frozen Shoulder (adhäsive Kapsulitis)
- Arthrose im Schultergelenk
Ablauf einer Behandlung einer Schulter-Erkrankung mit Physiotherapie mittels Blankoverordnung
Besuch in der physiotherapeutischen Praxis
Bringen Sie die vom Haus- oder Facharzt erhaltene Blankoverordnung mit, und wir erklären Ihnen den Ablauf, planen die Termine und informieren Sie über die gesetzliche Zuzahlung. Im ersten Termin erfolgt eine Diagnostik, basierend auf der der Therapeut einen Behandlungsplan erstellt und die Häufigkeit sowie Abstände der Therapie festlegt.
Physiotherapeutische Diagnostik
Der Physiotherapeut beginnt die Behandlung mit einer physiotherapeutischen Diagnostik auf Basis des bio-psycho-sozialen Modells (ICF).
Diese umfasst die Auswertung vorhandener Unterlagen (z. B. MRT-, Arzt- und Therapieberichte), die physiotherapeutische Anamnese, Inspektion, Palpation sowie Funktionsprüfungen mit geeigneten Messverfahren zur Befundsicherung. Ergänzend können standardisierte Assessments wie die Visuelle Analogskala (VAS) eingesetzt werden.
Auf Grundlage der Ergebnisse erstellt der Therapeut eine Funktionsdiagnose und legt gemeinsam mit dem Patienten messbare Therapieziele fest, etwa Schmerzreduktion, Verbesserung der passiven und aktiven Beweglichkeit, Kraftaufbau und Wiederherstellung der Schmerzfreiheit. Alle diagnostischen Ergebnisse und Therapieziele werden dokumentiert und regelmäßig überprüft.
Planung der Therapie
Auf Grundlage der physiotherapeutischen Diagnostik erstellt der Therapeut vor Therapiebeginn eine individuelle Therapieplanung. Dabei wählt er auf Basis seiner fachlichen Einschätzung und unter Beachtung therapeutischer Grundsätze die geeigneten Heilmittel, legt die Anzahl und Frequenz der Behandlungseinheiten fest und definiert die Therapieziele. Die Planung stützt sich auf die prognostische Einschätzung des Therapeuten und wird dokumentiert. Zu Beginn werden die Anzahl der Behandlungseinheiten und – falls erforderlich – ergänzende Heilmittel festgelegt, und die Termine werden entsprechend vereinbart. Bei einer Blankoverordnung gilt eine maximale Behandlungsdauer von 16 Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums können alle vorgesehenen Behandlungseinheiten, auch mit Unterbrechungen, durchgeführt werden. Die Begrenzung für klassische Massagetherapie (KMT) bleibt bestehen: Es dürfen höchstens 12 Einheiten innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Sollte eine manuelle Lymphdrainage medizinisch notwendig sein, muss diese gesondert vom Arzt verordnet werden. Die Therapieplanung wird während des gesamten Behandlungsverlaufs regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Dies kontrolliert der Physiotherapeut mittels der Bedarfsdiagnostik, die eine Behandlungseinheit meist erstmalig nach 4 Wochen nach der Primärdiagnostikdurchgeführt wird. Der Umfang der Bedarfsdiagnostik ist vergleichbar mit der Erstdiagnostik und beträgt eine ganze Behandlungseinheit.
In diesen Terminen zur Diagnostik wird nicht therapiert, sondern untersucht und dokumentiert, ob die Therapieziele erreicht worden sind und in welchem Umfang die Behandlung fortgesetzt wird. Dies ist wichtig, um die Therapie im wirtschaftlichen Rahmen zu halten der gegenüber der Krankenkasse die Kosten der durchgeführten Therapie zu rechtfertigen.
Der Therapeut entscheidet dabei, ob weitere Behandlungseinheiten notwendig sind, ob eine Änderung des Heilmittels sinnvoll ist oder ob die Therapie abgeschlossen werden kann. Jede Anpassung wird ebenfalls dokumentiert.
Durchführung einer Bedarfs- oder Abschlussdiagnostik
Frühestens 28 Tage nach dem ersten physiotherapeutischen Befund kann der Therapeut eine erneute Untersuchung vornehmen, um den Fortschritt zu überprüfen oder die Behandlung abzuschließen. Diese Kontrolle dient dazu, den Stand der erreichten Therapieziele zu bewerten und den Behandlungsplan gegebenenfalls anzupassen. Hierfür werden die zu Beginn verwendeten Tests und Messverfahren wiederholt, um Veränderungen festzustellen. Anhand der Ergebnisse wird der Therapiefortschritt eingeschätzt und gemeinsam mit dem Patienten entschieden, ob Ziele angepasst, weitere Sitzungen erforderlich sind oder alternative Behandlungsmethoden sinnvoll sind (z. B. der Wechsel von manueller Therapie zu Gerätetraining). Wenn alle Ziele erreicht sind, kann die Behandlung auch vor dem ursprünglich geplanten Ende abgeschlossen werden. Alle Befunde werden detailliert dokumentiert.
Therapiebericht für den Arzt
Wenn der Arzt einen Bericht anfordert (Feld „Therapiebericht“ ist angekreuzt), sendet der Therapeut eine Zusammenfassung der Behandlung an den Arzt.
Der Bericht enthält folgende Informationen:
- Ziel der Therapie und Fortschritte bei der Zielerreichung
- Verwendete Heilmittel sowie Anzahl der Therapieeinheiten
- Dauer der Behandlung (in Wochen)
- Gesamtdauer der Therapie
- Zusätzliche Hinweise (z. B. Patientencompliance)
- Hinweise zu Eigenübungen des Patienten, die während der Therapie überwacht und angepasst wurden und die dieser eigenständig zu Hause fortführt.
Ende der Behandlung
Insofern der Therapeut feststellt, dass das Therapieziel erreicht wurde, kann er die Behandlung beenden.
Eine Blankoverordnung für eine physiotherapeutische Behandlung von Schultererkrankung hat eine Gültigkeit von 16 Wochen ab Ausstellungsdatum.
Kommt ein Patient vor Ablauf der Blankoverordnung mit wiederkehrenden Beschwerden in die Praxis, bleibt die Blankoverordnung weiterhin gültig. Der Therapeut kann den Patienten weiter behandeln. Nach Abschluss der zusätzlichen Sitzungen wird die gesetzlich festgelegte Zuzahlung für diese Einheiten vom Patienten eingezogen.
Wichtig: Bei Beschwerden, die eine ärztliche Untersuchung erfordern (z. B. nach einem Sturz auf die Schulter), verweist der Therapeut den Patienten an den Arzt zur weiteren Abklärung.
Nach Ablauf der 16 Wochen verliert die Blankoverordnung ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss der Patient erneut seinen Haus- oder Facharzt aufsuchen, der eine neue Blankoverordnung ausstellen kann.
Häufigsten Fragen zum Thema Blankoverordnung für eine Physiotherapie bei Schulter-Erkrankungen
Nur Haus- oder Fachärzte für Orthopädie oder Chirurgie dürfen eine Blanco Verordnung ausstellen.
Es wird nicht für eine Symptom eine Blanco Verordnung ausgestellt, sondern ausschließlich für bestimmte vom Arzt festgestellte Diagnosen.
Einige dieser Diagnosen haben wir Ihnen hier aufgelistet:
– Schulterimpingement
– Rotatorenmanschettenriss
– Frozen Shoulder (adhäsive Kapsulitis)
– Arthrose im Schultergelenk
– Postoperative Rehabilitation:Schulteroperationen
– Schultergelenksarthrose
Ja, da der Arzt eine spezifische Diagnose erstellen muss, die eine Blanco Verordnung rechtfertigt. Ein Schulterschmerz, eine Muskelschwäche oder Missempfindungen müssen anderweitig abgeklärt werden und rechtfertigen keine Blanco Verordnung.
Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, da sich der Eigenanteil der Rezeptgebühr aus der Anzahl und der Art der Leistungen, die durchgeführt wurden, errechnet. Falls Sie sich über die Kosten unsicher sind, ist es sinnvoll sich eine Abschlagsrechnung im Laufe der Therapie über die geleisteten Behandlungen ausrechen zu lassen.
Da die Terminierung in der aktuellen Situation meist eine gewisse Vorlaufszeit benötigt, ist es ratsam so früh wie möglich mit unserer Praxis Kontakt aufzunehmen, um eine regelmäßige zeitnahe Terminierung zu planen. In der Regel planen wir für 6 Wochen Ihre Therapieeinheiten und warten die Bedarfsdiagnostik nach 4 Wochen ab, um die weiteren Termine gemeinsam mit Ihnen zu planen.
Eine Blanco Verordnung ist 16 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig.
Nein, wenn die Gültigkeit der Blanco Verordnung abgelaufen ist, muss der Arzt erneut untersuchen und gegebenenfalls eine neue Blanco Verordnung Ihnen ausstellen.
Ja, der Arzt muss sich ein diagnostisches Bild Ihrer Schulter machen und entscheidet dann nach Maßgabe des Heilmittelkataloges, ob die Diagnose eine Blanco-Verordnung rechtfertigt.
Aktuell ist lediglich die Schulter mit dem Rezept der Blanco-Verordnung und damit freien Therapiegestaltung durch den Physiotherapeuten erlaubt.
Nein, es darf für die Schulter während der Behandlung der Blanco-Verordnung keine weitere Verordnung für Physiotherapie für die Schulter ausgestellt werden. Einzig wäre eine Lymphdrainage-Therapie mit einem weiteren Rezept für die Schulter möglich.
Frühestens nach Beendigung der bereits ausgestellten Blanco-Verordnung nach 16 Wochen.
Diese Entscheidung trifft der behandelnde Arzt mittels seiner Diagnostik, es ist nicht möglich als Patient eine Blanco-Verordnung zu erwirken.
Bei Verbesserung der Beschwerden wird in der Bedarfs Diagnostik die Verbesserung der Beschwerden, der Beweglichkeit und der Muskelkraft dokumentiert und die Behandlung bei Beschwerde Freiheit beendet.
Sollten sich die Beschwerden verschlechtern wird in der Regel eine Untersuchung durch den Arzt empfohlen um eine Veränderung der Diagnostik durch den Arzt zu dokumentiere und gegeben falls die Behandlung anzupassen.
Ja, jeder Physiotherapeut ist berechtigt Blanco-Verordnungen anzunehmen und durchzuführen, vorausgesetzt er hat eine Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen.
Nein, der Arzt kann nach seinem diagnostischen Befund und seiner Erfahrung frei entscheiden, ob eine Blanco-Verordnung für Ihre Schulter die bessere Therapiealternative ist.
Nein, in der Diagnostik und dem Rezeptdatum darf keine Veränderung vorgenommen werden. Der Therapeut hat lediglich bezüglich der Leistungsart und Frequenz eine Entscheidungsfreiheit.
Nein, eine Änderung einer Blanco-Verordnung erfolgt immer durch den ausstellenden Arzt.
Bildquelle: AdobeStock.com –Physiotherapeut behandelt eine Patientin mit Nackenschmerzen von contrastwerkstatt – Bild-Nr: 97113512